
Die Klage des DSL-Anbieter QSC zur Vorratsdatenspeicherung ohne Entschädigung, ist erfolgreich zugunsten des Providers verlaufen. Das Verwaltungsgericht Berlin enthob den bundesweiten Anbieter von der Pflicht, den Datenstrom der User mitzuschneiden und diesen den Behörden ohne Entschädigung bei Bedarf vorzulegen.
Die Pflicht zur Speicherung der Daten ohne Entschädigung sei verfassungswidrig. Demnach werde die QSC AG keine Daten auf Vorrat speichern, bis eine endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vorliegt. Eine flächendeckende und somit lückenlose Überwachung ist damit noch weniger gegeben. Zuvor wurde bereits die British Telecom von der Datensammelpflicht freigesprochen.
Jan Mönikes, Geschäftsführer der Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN), zeigte sich im Gespräch mit Golem zufrieden über das Ergebnis. Es verhindere die übermässige Nutzung der Daten, wenn der Bruch des Fernmeldegeheimnisses seitens der Polizei zu teuer ist.
Zwar entscheidet letztendlich das Bundesverfassungsgericht, eine Redivierung des Gesetzes seitens der Regierung wäre aber deutlich produktiver, um die Rechte der Bürger zu rehabilitieren und Unternehmen zu entlasten, so Mönikes weiter. Kritiker warten gespannt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, diese steht allerdings noch in ungewisser Ferne.
Quelle: golem.de


geschrieben von Rhezzar
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