
Wer sich jetzt wundert und überrascht ist, dem ist wohl nicht mehr zu helfen. Wie ich bereits beim Weekly Knockout #1 erwähnte, hat man bei der Verabschiedung des Internetzensurgesetzes die Massen schön trügerisch beruhigt: Die Netzsperren würden garantiert auf Kinderpornographie beschränkt bleiben. Die Zeit hat nun Ausschnitte aus dem Wahlprogramm der CDU vorliegen.
Nicht eine Woche später kommt die Union mit neuen Forderungen in ihrem Wahlprogramm. Als Vorbild nehme man sich das französische "Three-Strikes"-Law, was übrigens am 10. Juni 2009 im französischen Verfassungsgericht wieder gekippt wurde. Dieses Gesetz sieht vor nach zweifacher Warnung nach dem Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material den Internetzugang des Straftäters bei allen Providern zu sperren. Zunächst für zwei Monate, bei Wiederholung noch weit aus länger.
Man nennt dieses Gesetz im Wahlprogramm eindeutig "ein Vorbild". Die Kommunikationsfreiheit, ein weiteres wertvolles Gut unserer Verfassung, sowie die Unschuldsvermutung würden dann nicht mehr gelten. Mit der gleichen Begründung schmetterte das Verfassungsgericht auch in Frankreich die Regelung ab. Welch ein Glück, dass die Gewalteinteilung auf diesem Wege auch hier in Deutschland noch zum Tragen kommt und in den Gerichten noch Menschen sitzen, die den Kopf einschalten und solche Experimente sofort beschränken oder ganz entfernen.
Durch einen neuen Leistungsschutz sollen außerdem Verlage online besser geschützt sein. Dies kann ziemliche Probleme für Blogger und weitere Verwerter von Agenturinformationen und Nachrichtendiensten bedeuten, genau wurde man im CDU-Papier allerdings nicht. Ein Hammer noch zum Schluss: Die CDU prüft außerdem ernsthaft eine Ausweitung der Sperren auf Killerspiele im Internet.
geschrieben von Rhezzar
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