Dass sich die Publisher seit jeher über Raubkopierer beklagen ist nichts Neues. Aber jetzt sind dem FBI ein paar wirklich große Fische ins wortwörtliche Netz gegangen. Kevin Fuchs und Kifah Maswadi werden die Szene die nächsten Monate, wohl nur noch hinter Gittern beobachten können.
Kevin Fuchs, seinerseits Warez-Experte aus New York, beschaffte Software bereits vor dem Release, um sie gecrackt auf verschiedenen Torrent Seiten und anderen einschlägigen Netzwerken zur Verfügung zu stellen. Dafür bekommt Fuchs acht Monate Freiheitsentzug und ebenfalls achtmonatigen Hausarrest nach dem Absitzen der Haftstrafe.
Kifah Maswadi war hingegen noch dreister. Er verkaufte eine Konsole namens "Power Player" in verschiedenen Internetshops, auf der bereits 76 raubkopierte Spiele vorinstalliert waren. Mit dieser Masche verdiente er 339.000$. Doch das sollte im später teuer zu stehen bekommen.
Maswadi wandert für 15 Monate ins Gefängnis und ist danach noch mit weiteren 15 Monaten Bewährungsstrafe belastet. Außerdem muss er 50 Stunden Sozialarbeit, sowie 415.000 US-Dollar an Strafe berappen. Angesichts des wirtschaftlichen Schadens ist das wohl noch gnädig.
In letzter Zeit häufen sich die Meldungen über Fahndungserfolge und Anklagen gegen Raubkopierer, was mit den verstärkten Ermittlungen in aller Welt, sowie den Bemühungen der Industrie einher geht.
Nichtsdestotrotz lassen sich die Gerichte in Deutschland nicht für Massenklagen der Abmahnanwälte entsprechender Medienkonzerne missbrauchen. Allein in den ersten 2 Monaten des Jahres 2008 erreichten das Landgericht Wuppertal 2000 IP-Adressen zur Überprüfung, mit dem Verdacht der Raubkopiererei.
Die Gerichte waren sich einig, der Aufwand für das Überprüfen einer IP-Adresse und der anschließenden Hausdurchsuchungen, Auswertungen usw., ist viel zu hoch für Gelegenheitskopierer, die meistens nur 1-2 Dateien für den privaten Gebrauch bei Tauschbörsen downloadeten. Darüber hinaus wurden die Verfahren bei 99% aller Fälle eingestellt und der Steuerzahler musste die Kosten für jede einzelne Ermittlung tragen, diese liegen bei etwa 50 Euro pro IP-Adresse.
Die Gerichte haben eine sinnvolle Entscheidung getroffen, 50 Euro für eine Überprüfung der IP-Adresse sind unrealistisch und unverhältnismäßig. Da die meisten Fälle sowieso eingestellt werden, fallen die Kosten letztendlich auf den Steuerzahler zurück. Ein wenig mehr Freiheit für den Gelegenheitskopierer, allerdings sollte niemand einen Freibrief in den Änderungen sehen, eine Straftat bleibt es noch immer.
KOMMENTAR Wer gefälschte Konsolen verkauft und damit vor allem so viel Geld verdient, ist in meinen Augen ein Krimineller! Jeden wegen einer illegal geladenen MP3 strafrechtlich zu verfolgen wäre blanker Wahnsinn, aber bei solchen Leuten bin ich froh wenn sie verschwinden. Trotzdem finde ich es gut, dass den Abmahnanwälten der großen Medienkonzerne Paroli geboten wird. Rhezzar |
Maswadi wandert für 15 Monate ins Gefängnis und ist danach noch mit weiteren 15 Monaten Bewährungsstrafe belastet. Außerdem muss er 50 Stunden Sozialarbeit, sowie 415.000 US-Dollar an Strafe berappen. Angesichts des wirtschaftlichen Schadens ist das wohl noch gnädig.
In letzter Zeit häufen sich die Meldungen über Fahndungserfolge und Anklagen gegen Raubkopierer, was mit den verstärkten Ermittlungen in aller Welt, sowie den Bemühungen der Industrie einher geht.
Nichtsdestotrotz lassen sich die Gerichte in Deutschland nicht für Massenklagen der Abmahnanwälte entsprechender Medienkonzerne missbrauchen. Allein in den ersten 2 Monaten des Jahres 2008 erreichten das Landgericht Wuppertal 2000 IP-Adressen zur Überprüfung, mit dem Verdacht der Raubkopiererei.
Die Gerichte waren sich einig, der Aufwand für das Überprüfen einer IP-Adresse und der anschließenden Hausdurchsuchungen, Auswertungen usw., ist viel zu hoch für Gelegenheitskopierer, die meistens nur 1-2 Dateien für den privaten Gebrauch bei Tauschbörsen downloadeten. Darüber hinaus wurden die Verfahren bei 99% aller Fälle eingestellt und der Steuerzahler musste die Kosten für jede einzelne Ermittlung tragen, diese liegen bei etwa 50 Euro pro IP-Adresse.
FAZIT
Die Gerichte haben eine sinnvolle Entscheidung getroffen, 50 Euro für eine Überprüfung der IP-Adresse sind unrealistisch und unverhältnismäßig. Da die meisten Fälle sowieso eingestellt werden, fallen die Kosten letztendlich auf den Steuerzahler zurück. Ein wenig mehr Freiheit für den Gelegenheitskopierer, allerdings sollte niemand einen Freibrief in den Änderungen sehen, eine Straftat bleibt es noch immer.
geschrieben von Rhezzar
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16.04.2009 15:17 Uhr