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DER KILLERSPIEL-KILLER - WAS STECKT DAHINTER?

Software gepostet von Smaxx am 30.07.2010 um 11:50 Uhr
 
„Nach jahrelangem Tüfteln ist es Stefan Stein gelungen, eine Software zu entwickeln, die zweifelhafte Spiele auf dem PC von Kindern findet – und sie dann auch löschen kann.“ verkündet die Webseite von Stern TV. Eine Art Virenscanner gegen Videospiele? Was genau dahinter steckt, erfahrt ihr bei uns.

SternTV
Eigentlich wollte ich mir am Mittwochabend ja das Double Feature zu Final Fantasy auf Kabel Eins angucken. Daraus wurde am Ende allerdings nichts, da ich nach einigen Hängern meines digitalen Kabelanschlusses zu zappen begann. Bei Stern TV auf RTL blieb ich dann hängen, denn – so wollte es der Zufall wohl – wurde wieder einmal ein typisches „Killerspielthema“ angekündigt. Der Versuchung, da reinzugucken, konnte ich dann doch nicht widerstehen. Ein Informatiker soll ein Programm entwickelt haben, das zuverlässig so allerhand Dinge kann, auch wenn es noch nicht ganz ausgereift ist.
Das „Neoguard 2010“ getaufte Tool scheint wahre Wunder bewirken zu können und wurde mittlerweile auch schon bei Stigma-Videospiele beleuchtet. Aufgezählt wurden in der Sendung viele Dinge, wobei ich den genauen Wortlaut leider nicht mehr im Gedächtnis habe. Die folgende Liste könnte daher unvollständig oder teilweise falsch formuliert sein: Killerspiele, süchtig machende Spiele (World of Warcraft!), Filesharing-Programme und sogar Raubkopien, Warez und Pornographie solle das Programm zuverlässig und mit einer Treffergenauigkeit von über 90 % (zumindest wünscht man sich so viel) aufdecken und entfernen können. Das dürften so ziemlich alle Dinge sein, die den Medien zur Folge an so ziemlich jeder Art von jugendlicher Gewalt- oder Straftat die Schuld tragen. Endlich muss sich niemand mehr um Medienkompetenz kümmern – 25 € und einige Mausklicks sind genug?

Da zumindest der Videobeitrag inzwischen auch über die offizielle Webseite des Sterns abgerufen werden kann, möchte ich aber gar nicht groß auf den Inhalt des selbigen eingehen. Der Autor, ein wohl 28-jähriger Systeminformatiker, wurde zusammen mit seiner Mutter ins Studio eingeladen und durfte dann zusammen mit Günther Jauch sein Programm, das nach eigener Aussage bisher einzigartig ist, im Studio vorstellen.

Wie es sich für eine Live-Präsentation gehört, gab es dann auch die einen oder anderen Probleme inklusive Fehlermeldung – auf einen Bluescreen habe ich allerdings vergeblich gewartet. Stolz wurde weiterhin innerhalb der Sendung verkündet: Eine Light-Version des Programms gibt’s in Kooperation mit Stern TV auf deren Webseite zum Download. Die noch nicht ganz fertige Vollversion würde später 25 € kosten und könnte die gefundenen Problemfälle auch noch mit einem Klick beseitigen. Noch hatte ich so meine Zweifel, aber es wurde im Beitrag und auch im Studio noch so (in meinen Augen) dick aufgetragen, dass ein kleiner Blick auf das Programm für mich regelrecht zur Pflicht wurde: Die Entwicklungszeit des Programms betrug nicht nur etwa 3 bis 4 Jahre, nein, sondern die Familie des Schöpfers trug auch noch die Entwicklungskosten in Höhe von etwa 70.000 € - der Kölner Stadt-Anzeiger spricht sogar von 100.000 €! Und niemand schien an einer Kooperation interessiert! Selbst unsere liebe Ursula von der Leyen weigerte sich dem Beitrag zur Folge, im Vergangenen Jahr mit dem Softwareautoren zusammenzuarbeiten.

Gerade wenn man in seiner Freizeit etwas Software entwickeln möchte, kann dies schon einige Zeit dauern, bis man ein marktreifes Produkt fertiggestellt hat. Wer sich mit Open Source beschäftigt, kann leicht feststellen, dass hier einzelne Entwicklungsabschnitte nicht selten weitaus mehr als ein Jahr betragen können. Aber wohin sind dann die erwähnten 100.000 € geflossen? Mit einem solchen Betrag könnte man immerhin mehrere Ingenieure einige Monate lang am Projekt arbeiten lassen. Im Video sieht man ein Zimmer mit mehreren Flachbildschirmen und Rechnern, entsprechenden Spielen, … wurde hier großzügig zum „Testen“ ausgestattet?

SternTV
Wie bereits erwähnt, konnte ich es mir nicht nehmen lassen, das kleine Wundertool näher zu beleuchten. An meinen Arbeits- und Spielerechner wollte ich ein solches unbekanntes Programm aber nicht lassen, weshalb ich mir zunächst eine virtuelle Maschine, also eine Art simulierten Rechner erstellte. In dessen Umfeld kann das Programm dann schalten und walten wie es möchte – keine Änderung kann dauerhaft etwas verändern oder auf sonstige Weise Schaden anrichten. Man muss hier niemandem etwas unterstellen, aber gerade neuwertige Software kann ja eben durchaus Fehlerbehaftet sein. Die nachfolgende Analyse bezieht sich nur auf kostenlose, bei Spiegel TV bereitgestellte Version des Programms. Man kann davon ausgehen, dass die kostenpflichtige Vollversion genauso oder ähnlich agiert, aber das muss natürlich nicht unbedingt der Fall sein. Vielleicht stellt uns der Autor ja bei Gelegenheit ein Testmuster zur Verfügung – wir würden uns freuen!

Nun aber zum Test. Damit das Programm auch etwas zum aufspüren hat, wird unter einem taufrischen System mit Windows XP ein bisschen installiert. Die folgende Liste enthält die Titel, die das Programm aufspüren soll, denn diese sind entweder als nicht jugendfrei gekennzeichnet oder zumindest erst ab 12 Jahren freigegeben.

  • Dungeons & Dragons Online (DDO Unlimited; EU-Version wäre USK 12)

  • All Points Bulletin (EU Beta; ungeprüft)

  • Company of Heroes (USK 16)

  • Death Rally (Rerelease; kein Kennzeichen)

  • Diablo II (USK 16)

  • Heroes of Newerth (ungeprüft)

  • League of Legends (USK 12)

  • StarCraft II (Beta; später USK 12)

  • Universe at War: Earth Assault (Steam; USK 16)

  • Overlord (Steam; USK16)

  • Mirror’s Edge (Steam; USK 16)

  • Team Fortress 2 (Steam; Import – deutsche Version wäre USK18)

  • Left 4 Dead 2 (Steam; indizierter Import – deutsche Version wäre USK 18)

  • Tomb Raider: Legend (USK 16)

  • Warcraft III (USK 12)

  • µTorrent (beliebtes Filesharing-Programm)


Der Killerspiel-Scanner von Stern TV
Startet man den Spiele-Scanner, so zeigt sich dessen Oberfläche recht schlicht und eigentlich ganz einfach zu bedienen. Man soll zunächst das Alter des Kindes eintragen und dann den Suchvorgang starten. Was hier interessant ist: Selbst eine eigentlich eher absurde Auswahl von „1 Jahre“ ist möglich. Man kann sich ja darüber streiten, ab wann Kinder frühestens am PC ein bisschen daddeln dürfen, aber man sollte doch nicht schon damit beginnen, Kleinkinder vor dem Bildschirm zu parken. Um aber möglichst viele „Treffer“ zu erzielen bleibe ich bei dieser Option – wenn sie zur Verfügung steht, muss diese auch funktionieren. Wenn man sich die obige Liste ansieht, sollte das Programm im Idealfall eigentlich alle Spiele und auch den Torrent-Client auflisten, denn keines der Spiele besitzt eine Altersfreigabe ohne Einschränkungen, d.h. ab 0 Jahren. Die Überprüfung dauert trotz der eigentlich eher langsamen virtuellen Maschine nur wenige Sekunden – überraschend.
Das Ergebnis dieses ersten Tests ist es aber auch. Stolz verkündet das Programm: „Es wurden 2 Spiele mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren gefunden.“ Nach µTorrent wurde entweder nicht gesucht oder es wurde nicht gefunden. Dummerweise zeigt das Programm nicht, welche Titel es genau gefunden hat, denn dafür soll man in die Geldbörse greifen – 25 Euro für das Programm und 12 Monate Aktualisierungen. Allerdings lässt sich dies durch eine schrittweise Deinstallation feststellen. Enttäuschend ist das bisherige Ergebnis ohnehin schon, aber man kann schließlich auch nicht von einem völlig neuen Programm, das es wirklich jedes von tausenden bisher erschienenen Spielen erkennt. Immerhin könnte es zumindest die bekanntesten Titel aufspüren, oder? Nach einer Schrittweisen Deinstallation waren die beiden detektierten Spiele schnell gefunden: Overlord und Company of Heroes! Während auf anderen Seiten, etwa Stigma-Videospiele darüber spekuliert wurde, dass das Programm vermutlich Spiele, die über die Online-Vertriebsplattform Steam installiert wurden, nicht finden kann, widerlegt dieser Test dies, denn diese Kopie von Overlord wurde durch Valves Onlineplattform erworben und installiert. Doch recht bedenklich ist aber, dass keiner der erst ab 18 Jahren freigegebenen Titel detektiert werden konnte. Während Death Rally oder Dungeons & Dragons Online hier etwas harmloser sind, könnte Left 4 Dead 2 durchaus für den einen oder anderen Alptraum sorgen. Der Scanner suggeriert hier Sicherheit bzw. ein trügerisches Bild, das so nicht der Wahrheit entspricht. Wie bereits erwähnt, kann und muss hier auf jeden Fall noch nachgebessert werden, denn das bisherige Ergebnis kann auch in den Augen des Autoren – wenn dieser ein solches reproduzieren kann – nicht akzeptabel sein. Für eine Demoversion, die zeigen soll, was das Programm kann, ist das aber trotzdem doch eher schwach. Leider scheint dieses Ergebnis auch kein Einzelfall zu sein, denn auch andere Spieler berichten von ähnlichen Ergebnissen.

Kommen wir aber nun zum eigentlich Teil – nämlich den, in dem wir uns diesen Scanner etwas näher ansehen. Wer sich für solche Details nicht interessiert, kann hier eigentlich getrost abschalten und vielleicht den einen oder anderen konstruktiven Kommentar hinterlassen – oder im letzten Absatz weiterlesen. Für den Rest geht’s nun ans Eingemachte.

Im Programmverzeichnis wird zunächst ein eigentlich vorbildliches Vorgehen ersichtlich: Hier finden sich gleich zwei ausführbare Dateien – jeweils eine für 32-Bit- und 64-Bit-Systeme. Diese stammen – ihren Dateiinformationen zur Folge – von der Firma 5minds It-Solutions GmbH. Eine Tatsache, die etwas verwirrt, denn diese wird auf der offiziellen Homepage nicht genannt. Ob es sich hierbei um die eigene Firma, einen Auftragsgeber oder einen Dienstleister, der diesen Starter bereitstellt, handelt, möchte ich hier nicht mutmaßen. Weiterhin findet sich im Programmordner eine Vielzahl von Ruby-Scripts, in denen fast das gesamte Programm verfasst ist und die so quasi offen vorliegen. Bei einem Programm, in das die oben erwähnten Geldbeträge geflossen sind, würde ich so etwas allerdings nicht erwarten. Warum setzt man hier nicht auf eine native Anwendung, die beispielsweise in C geschrieben wurde, um so Manipulationen zu erschweren? Neben einigen Bilddateien findet sich dann auch noch eine Datei „data.dat“ im Programmordner. Wie der Name unschwer erkennen lässt, sind hier die für die Erkennung benutzten Signaturen und Details enthalten. Erstaunlicherweise ist diese Datei – eine einfache Datenbank, wie sie die gängigsten Datenbanktools einlesen können – nicht durch ein Passwort oder eine Verschlüsselung geschützt. Selbst wenn man nur einen einfachen Texteditor zur Hand hat, kann man sich deren Inhalt zumindest bedingt ansehen – oder verändern. Wer den Dateiinhalt leert, wird bewirken, dass überhaupt keine Spiele mehr gefunden werden. Eine Lücke, die bei einem solchen Programm eigentlich nicht auftreten sollte.

Die Datenbank enthält insgesamt 3 Tabellen, die auch ohne größere Quellcodeanalysen die Vorgehensweise des Programms recht schnell offenlegen: Eine Tabelle dient einfach der Zuordnung vergebener Zahlenwerte zu einzelnen Alterseinstufungen. Die beiden anderen Tabellen beinhalten die Informationen, mit denen nach Filesharing-Programmen oder Spielen gesucht wird. Beim direkten Vergleich ergibt sich hier auch ein Unterschied, der ein wenig merkwürdig wirkt und dessen Zweck ich nicht zu 100 % begreife: Die nicht erwünschten (Filesharing-)Programme werden offensichtlich anhand ihrer Versionsnummer und einer Prüfsumme identifiziert. Dabei handelt es sich um eine berechnete Zeichenfolge, die eine bestimmte Datei (so gut wie) eindeutig identifiziert. Stimmen die Prüfsummen überein, ist die Datei auch identisch – und damit gefunden. Bei den Spielen wird eine andere, eher merkwürdige Strategie verfolgt. Vermutlich um ein mögliches Löschen der Spiele durch die Vollversion zu gewährleisten, wird hier nicht mit der Hilfe von Prüfsummen nach Dateien gesucht, sondern es werden einfach stupide die Uninstaller-Einträge in der Systemregistrierung überprüft. Dies ist unter anderem daran erkennbar, dass einige der Spielbezeichnungen Zusätze wie „Uninstall“ oder „(nur entfernen)“ besitzen. So stellt das Programm nicht nur die schnelle Suche und Überprüfung sicher – die Überprüfung der Registrierungsschlüssel dauert immerhin nur wenige Sekunden – ihm entgehen auch alle Spielinstallationen, die entweder keinen Uninstall-Eintrag anlegen oder diesen leicht anders benennen. Selbst Kinder, die ihre Spiele verstecken möchten, müssten hier nur einen Buchstaben verändern oder ein Leerzeichen hinzufügen. Schon würde das entsprechende Spiel nicht mehr gefunden werden! Auch wenn eine Überprüfung mit Prüfsummen nicht besonders effektiv erscheint, so ist diese bisherige Lösung auch durchaus mit nicht unwesentlichen Nachteilen verbunden. Als kleine Anmerkung am Rande sollte auch noch erwähnt werden, dass die bestehende Datenbank teilweise wirklich merkwürdige Einträge enthält, so etwa „Knet Kamasutra 2“, aber bekannte Hits wie „Left 4 Dead“ fehlen.

Left 4 Dead 2 Dark Carnival
Shooter wie 'Left 4 Dead 2' finden sich kurioserweise nicht in der Datenbank des Programms.


Insgesamt ist mir absolut nicht klar, wie das Programm in der Lage sein soll, illegale Kopien oder gar schmutzige Filmchen auf der Festplatte zu finden. Auch wenn die entsprechenden Funktionen noch nachgereicht werden, mit den hier bisher vorhandenen Möglichkeiten bzw. deren Realisierung wird dies mit Sicherheit nicht oder nur sehr lückenhaft sein. Ich denke, da wurden im Umfeld der TV-Sendung nicht wenige übertriebene oder vielleicht nicht wirklich durchdachte Behauptungen aufgestellt, wobei ich hier natürlich auch nur Vermutungen anstellen kann und nicht in der Lage bin, genau festzustellen, wer hierfür verantwortlich ist. Genauso habe ich auch Verständnis dafür, dass Einzelheiten auch später noch nachgereicht werden, aber so richtig klar wurde das weder beim Beitrag im TV, noch in dem Text, der im Internet zu finden ist.

Computerkinder
Solche Szenarien soll das Programm verhindern.
Wofür ich hingegen weniger Verständnis habe, ist die Tatsache, dass hier für 25 € Software geboten wird, die eindeutig noch nicht ausgereift ist und – meiner Ansicht nach – Eltern eindeutig eine falsche und nicht vorhandene Sicherheit vorgaukelt. Was man dabei auch noch erwähnen sollte, ist die Tatsache, dass in den 25 € offensichtlich auch nur Updates für 12 Monate enthalten sind. Das bedeutet, es wird hier ein Zahlungsmodell ähnlich wie bei verschiedenen Virenscannern angestrebt: Laufende Kosten. Das Geschäft mit der Angst und Verunsicherung, die immer wieder durch die oft etwas fragwürdigen Killerspieldebatten geschürt werden, scheint jedenfalls zu boomen. Der Onlineshop, in dem man das Wunderprogramm erstehen kann, scheint völlig überlastet zu sein. Es bleibt nur zu hoffen, dass hierdurch nicht ein „Wegschauen“ gefördert wird, das sicherlich genauso wenig erstrebenswert ist wie ein generelles Verbot diverser Videospiele.

Abschließend bleibt zu sagen, dass die grundlegende Idee hinter dem Scanner durchaus als löblich anzusehen ist. Immerhin wird hier einmal mehr versucht die Sache anders anzugehen. Es wird nicht von einem Verbot gesprochen, sondern es wird versucht, weniger versierten Eltern unter die Arme zu greifen, um zu kontrollieren, welche Spiele ihre Kinder spielen – denn noch längst nicht jedes Spiel wird im Beisein der Eltern erworben oder gespielt. Die Umsetzung mag fragwürdig sein, aber ein solches Programm kann sich immerhin durchaus noch weiterentwickeln. Hier sollte man sich als Entwickler aber vielleicht auch überlegen, zunächst die finanziellen Interessen zurückzustellen, um das Programm erst bekannter und vor allem auch effektiver zu machen. Es spricht ja nichts dagegen, dies als Betaversion zu veröffentlichen und eindeutig erkennbar zu machen, dass die spätere Nutzung mit Kosten verbunden sein wird. Auch sollte das Programm vielleicht darauf hinweisen, dass durch bestehende und kostenlose Systeme, etwa die Jugendschutzfunktionen von Windows Vista oder Windows 7, die Neuinstallation weiterer Spiele effektiv unterbunden und auch der jeweilige Konsum zeitlich begrenzt werden können. Genaugenommen wäre ein solcher Scanner bei einem entsprechend Konfigurierten System sogar völlig überflüssig. Doch hierfür fehlt häufig wieder einfach das Wissen und solange dies der Fall ist, kann ein solches Programm durchaus einen sinnvollen Zweck erfüllen. Man darf dabei nur nie vergessen, dass dies keinesfalls die elterliche Kontrolle ersetzen darf.
geschrieben von Smaxx  






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